Wirtschaftsprüfung
Unter dem Begriff Wirtschaftsprüfung wird eine Vielzahl von Tätigkeiten zusammengefasst. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man hierunter jedoch lediglich die gesetzlich vorgeschriebene Jahresabschlussprüfung nach §§ 316 ff HGB.
Diese Prüfungen sind ein wesentlicher Bestandteil des Tätigkeitsgebietes einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, da diese in Teilbereichen auch als Vorbehaltsaufgabe gesetzlich ausgestaltet sind.
Daneben gibt es jedoch zahlreiche freiwillige Prüfungen aufgrund individueller Vereinbarungen und auch andere gesetzliche Pflichtprüfungen, die keine Vorbehaltsaufgaben darstellen.
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