Nachfolgeregelung

Ob Unternehmensnachfolge oder –übergabe, die steuerrechtlichen Aspekte sind neben den zivilrechtlichen und familiären Parametern von existenzieller Bedeutung – egal, ob der Betrieb im Wege der vorweggenommenen Erbfolge übertragen oder verpachtet wird, ob eine Betriebsaufspaltung begründet wird oder eine Personen- oder Kapitalgesellschaft mit dem vorgesehenen Nachfolger gegründet wird.

Wir berücksichtigen dabei zivil- und steuerrechtliche Folgewirkungen und erarbeiten für Sie ein optimales Übergabekonzept.

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