Kameralistik – Doppik

Die ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren hat bereit im Jahr 2003 beschlossen, dass die Bundesländer ein gemeinsam erarbeitetes Muster einer Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik zur Grundlage der Umsetzung der Reform des Gemeindehaushaltsrechts machen sollen.

Die Hessische Landesregierung hat bereits 2004 einen Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des kommunalen Wirtschafts- und Haushaltsrechts in den Hessischen Landtag eingebracht. Dieser beinhaltet sowohl den Entwurf einer Gemeindehaushaltsverordnung Doppik als auch einer kameralen GemHVO.
Für die beiden Alternativen ist der 01.01.2009 als Umstellungstermin vorgesehen. Darüber hinaus ist eine Eröffnungsbilanz zu erstellen. Unter Einbeziehung der Beteiligungen an Verbänden und an kommunal orientierten Gesellschaften sind zusammenfassend sogenannte konsolidierte Bilanzen zu erstellen. Die Umstellung ist ein Großprojekt, das alle Bereiche einer Kommune betrifft.

Gerne sind wir bereit, Ihnen in den betreffenden Bereichen beratend zur Seite zu stehen:

  • Erfassung und korrekte Bewertung des gesamten Vermögens
  • Begleitung / Projektberatung bei der Umstellung
  • Betriebswirtschaftliche Beratung

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