Unternehmensbewertung
Die Unternehmensbewertung kennt die unterschiedlichsten Bewertungsanlässe. So sind Unternehmen bei Kauf bzw. Verkauf, bei Verschmelzung sowie Auf- und Abspaltung regelmäßig einer Bewertung zu unterziehen. Das Gleiche gilt für die Bestimmung von Abfindungsansprüchen bei Erbauseinandersetzungen bzw. Kündigungen von Gesellschaften bzw. Gesellschaftsanteilen.
Erforderlich ist häufig eine Gesamtwürdigung des Unternehmens, bei dem wir für unsere Mandanten die Vergangenheit und die geplante Entwicklung, das Marktumfeld und die interne Struktur des Unternehmens darstellen und analysieren.
Erwerb oder Verkauf von Unternehmen, Nachfolgeregelungen oder Unternehmenszusammenschlüsse setzen interne Kenntnisse der Unternehmen voraus, die nicht nur aus der Analyse der Jahresabschlüsse allein zu erlangen sind.
Hierzu gehört auch die Bestimmung der optimalen Bewertungsmethode (Ertragswert-Verfahren, Discounted Cashflow-Methode).
Darüber hinaus unterstützen wir unsere Mandanten bei der Abschlusserstellung mit Werthaltigkeitsprüfungen von Beteiligungen.