Nach­fol­ge­re­ge­lung

Ob Un­ter­neh­mens­nach­fol­ge oder –über­ga­be, die steu­er­recht­li­chen As­pek­te sind neben den zi­vil­recht­li­chen und fa­mi­liä­ren Pa­ra­me­tern von exis­ten­zi­el­ler Be­deu­tung – egal, ob der Be­trieb im Wege der vor­weg­ge­nom­me­nen Erb­fol­ge über­tra­gen oder ver­pach­tet wird, ob eine Be­triebs­auf­spal­tung be­grün­det wird oder eine Per­so­nen- oder Ka­pi­tal­ge­sell­schaft mit dem vor­ge­se­he­nen Nach­fol­ger ge­grün­det wird.

Wir be­rück­sich­ti­gen dabei zi­vil- und steu­er­recht­li­che Fol­ge­wir­kun­gen und er­ar­bei­ten für Sie ein op­ti­ma­les Über­ga­be­kon­zept.

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