Mindestlohn bedeutet übersetzt ein festgeschriebenes Arbeitsentgelt, das dem Arbeitnehmer als Minimum zusteht. In den meisten europäischen Ländern gibt es bereits einen gesetzlichen Mindestlohn. Nun zieht auch Deutschland nach. Der neue gesetzliche Mindestlohn beträgt ab 1. 1. 2015 8,50 € brutto pro Stunde. Jeder Arbeitnehmer hat demnach Anspruch auf einen Stundenlohn von mindestens 8,50 € brutto.
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Selbständige: Wenn aus dem Privat-Pkw ungewollt ein Betriebs-Pkw wird
Ob ein Pkw notwendiges Betriebsvermögen ist, richtet sich allein nach dem betrieblichen Anteil an der Jahres-Gesamtfahrleistung. Auf bestimmte Erklärungen oder Buchungen kommt es nicht an.
Achtung! Ende der Bestandsschutzregelung für Minijobber zum 31.12.2014
Am 31.12.2014 endet die Übergangsregelung für Arbeitnehmer
Lohnsteuer bei Betriebsveranstaltungen
Die Finanzverwaltung wendet die neue Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) zur lohnsteuerlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen nicht an. Zugleich bereitet der Gesetzgeber eine Gesetzesänderung zum Nachteil von Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor.